Maskentragpflicht gilt auch in Kirchen Nachdem die Fallzahlen in der Schweiz wieder stark angestiegen sind, hat der Bundesrat eine Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen beschlossen. Auch Kirchen dürfen nur noch mit Maske betreten werden. Die einschneidenste der Maßnahmen ist die Begrenzung der Besucher auf maximal 50 Personen. Nicht dazu gehören gemäß Verordnung des Bundes die von Berufes wegen oder freiwillig an der Veranstaltung Mitwirkenden.
Wie lange die per 29. Oktober eingeführten Maßnahmen in Kraft bleiben, ist noch nicht bekannt.
Der Bundesrat hat Öffentliche Veranstaltungen verboten. Die Massnahmen gelten ab Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Die Konzertreihe Lichtvollmusik ist davon direkt betroffen.
Maskenpflicht in allen kirchlichen Räumen Auch in den öffentlich zugänglichen Bereichen der Pfarrhäuser, Pfarreizentren und Pfarreisekretariate gilt die Maskentragpflicht.
Die Maskentragpflicht in Kirchen bedeutet, dass auch während unserer LICHTVOLLMUSIK Veranstaltung eine Maske getragen werden muss. Davon ausgenommen sind einzig Kinder unter 12 Jahren. Abgesehen von der neu eingeführten Maskentragpflicht, werden die bisherigen Corona-Schutzmassnahmen angewendet.
Einige Angebote könnten ausfallen! Da die Corona-Fallzahlen wieder steigen und weitere behördliche Maßnahmen möglich sind, könnten in den nächsten Tagen und Wochen wieder vermehrt Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Katholischen Kirche Stadt Luzern ausfallen. Bitte beachten Sie den aktuellen Stand der dinge auf www.lichtvollmusik.ch. Beachten Sie auch die Agenda unter der webseite www.kathluzern.ch.